Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer und Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.