Verordnung zur Führung des eingerichteten Areals auf der B.p.1595/2 K.G.Salurn

Die Verordnung zur Führung des eingerichteten Areals auf der B.p.1595/2 K.G.Salurn. wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.9 vom 28.01.2025 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

28.01.2025

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Die Verordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für die Unterbringung im neu für den ständigen Wohnsitz eingerichteten Areals in der Staatsstraße, auf der B.p.1595/2 Katastergemeinde Salurn.

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Veröffentlichungsdatum

28.01.2025

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2025, 20:08 Uhr

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