Verordnung über das Recht auf Auskunft

Die Verordnung über das Recht auf Auskunft wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.19 vom 23.06.2016 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

06.07.2016

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie Bürger bei Unsicherheiten über Gemeindesteuern eine Auskunft von der Gemeinde Salurn a.d.W. einholen können.
Es gibt klare Regeln, wie und wann diese Anfragen gestellt werden können und welche Informationen enthalten sein müssen.
Die Gemeinde muss innerhalb einer bestimmten Frist antworten und die Antworten sind verbindlich für den konkreten Fall.

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application/pdf

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Veröffentlichungsdatum

06.07.2016

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2025, 18:34 Uhr

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Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

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