Verordnung auf dem Sachgebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen

Die Verordnung auf dem Sachgebiet des Verwaltungsverfahrens und des Rechtes auf Zugang zu den Verwaltungsunterlagen wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.25 vom 04.05.2023 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt den Umgang, die Einreichung und Verarbeitung von Verwaltungsunterlagen sowie die Pflichten der Beteiligten bezüglich Datenschutz und Fristen.

In Durchführung des Art.13 des Regionalgesetzes Nr.2/2018 werden mit dieser Verordnung für jedes Verfahren, das in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung fällt, und von Amts wegen oder auf Initiative der beteiligten Partei eingeleitet werden kann, die Frist, innerhalb der es abgeschlossen werden muss, die für die Bearbeitung zuständige Verwaltungseinheit und die Kriterien für die Ermittlung des für ein jedes Verfahren verantwortlichen Beamten festgesetzt.
Die Verfahren, die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen, sind innerhalb 30 Tagen abzuschließen, wie mit L.G.17/1993 und insbesondere im Art.4 desselben vorgesehen, außer der Gemeindeausschuss legt eine andere Frist fest.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2023

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Zuletzt aktualisiert: 16.08.2025, 17:15 Uhr

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