Gemeindeverordnung bezüglich Videoüberwachung

Die Verordnung zur Videoüberwachung wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.17 vom 10.05.2018 genehmigt, und mit Gemeinderatsbeschluss Nr.65 vom 22.12.2025 abgeändert.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.05.2018

Beschreibung

Die Gemeinde Salurn a.d.W. regelt in dieser Verordnung die Nutzung von Videoüberwachung zum Schutz der öffentlichen Sicherheit unter Einhaltung des Datenschutzes.

Die Gemeinde Salurn a.d.W. nutzt Kameras, um bestimmte öffentliche Bereiche zu überwachen und so Sicherheit und Ordnung zu verbessern. Dabei achtet sie darauf, die Privatsphäre der Menschen zu schützen und die Daten nur für erlaubte Zwecke zu verwenden. Die Aufnahmen werden nur kurz gespeichert, gut gesichert und dürfen nur von bestimmten Personen oder Behörden eingesehen werden.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.05.2018

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 05.01.2026, 13:58 Uhr

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Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Wiedergewinnungspläne

Wiedergewinnungspläne in der Gemeinde Salurn