Dienstordnung der Hausmeister von gemeindeeigenen Gebäuden

Die Dienstordnung der Hausmeister von gemeindeeigenen Gebäuden wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.19 vom 12.02.1993 genehmigt, und mit Gemeinderatsbeschluss Nr.23 vom 29.06.2006 und Nr.19 vom 29.04.2009 abgeändert.

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Veröffentlichungsdatum

27.01.2015

Beschreibung

Die Verordnung regelt den Hausmeisterdienst in gemeindeeigenen Gebäuden, gliedert den Aufgabenbereich auf und schreibt auch den finanziellen Aspekt bei der Überlassung der Hausmeisterwohnung fest.


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Veröffentlichungsdatum

27.01.2015

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:55 Uhr

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