Gemäß und im Sinne der Artikel 60 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 198/2024 vom 18.09.2024 die folgende Änderung des Wiedergewinnungsplanes der Wohnbauzone A1 genehmigt hat:
Genehmigung des Abänderungsvorschlages des Wiedergewinnungsplanes der Wohnbauzone A1 - Eingriffseinheit 25 - B.p. 393 K.G.Salurn - 1. Maßnahme.
Der Beschluss mit den diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Provinz Bozen und im Gemeindesekretariat 30 Tage lang verfügbar.
Jedermann kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen Einwände oder Vorschläge einbringen.