Genehmigung des Abänderungsvorschlages des Ensembleschutzplanes der Gemeinde Salurn adW - Zone "Zössen" - Sektion 9B - 1. Maßnahme.

Gemäß und im Sinne der Artikel 48, Abs. 3 und 60, Abs. 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9...

Veröffentlichungsdatum:

04.10.2024

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Gemäß und im Sinne der Artikel 48, Abs. 3 und 60, Abs. 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 199/2024 vom 18.09.2024 die folgende Änderung des Landschaftsplanes der Gemeinde genehmigt hat:


Genehmigung des Abänderungsvorschlages des Ensembleschutzplanes der Gemeinde Salurn adW - Zone "Zössen" - Sektion 9B - 1. Maßnahme.


Der Beschluss mit den diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Provinz Bozen un im Gemeindesekretariat 30 Tage lang verfügbar.


Jedermann kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen  Einwände oder Vorschläge einbringen.


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Zuletzt aktualisiert: 17.10.2024, 11:08 Uhr

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