Gemäß und im Sinne von Art. 48 und 53 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 178 vom 12.08.2026 die folgende Änderung des Gemeinde-Landschaftsplanes genehmigt hat:
Vorschlag zur Abänderung des Gemeinde-Landschaftsplanes"Grün- Grün" (Art. 48 des. L.G. 9/2018) von Wald in Landwirtschaftsgebiet vom 2.888 m² der G.p. 2269/1 K.G. Salurn – 1° Maßnahme
Der Beschluss und die diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Autonomen Provinz Bozen und in der Servicestelle für Bau-und Lansschaftsangelegenheiten 30 Tage verfügbar.
Jeder kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen Einwände oder Vorschläge einbringen.