Gemäß und im Sinne der Artikel 54 und 53 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 196 vom 18.09.2024 die folgende Änderung des Landschafts-und Bauleitplanes genehmigt hat:
Abänderung des Landschafts- und Bauleitplanes der Gemeinde Salurn adW zur Änderung von Wohnbauzone B1 in Landwirtschaftsgebiet eines Teiles der G.p. 71 K.G. Salurn.
Der Beschluss mit den diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Provinz Bozen un im Gemeindesekretariat 30 Tage lang verfügbar.
Jedermann kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen Einwände oder Vorschläge einbringen.